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Rezertifizierungsprüfung ​

 

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von fünf Jahren (seit Inkrafttreten der neuen EN9712,:2021-12), muss das Zertifikat rezertifiziert werden. Zur Aufrechterhaltung ist eine Rezertifizierungsprüfung erforderlich. Dafür ist ein Rezertifizierungsantrag innerhalb von 6 Monaten vor Ablaufdatum der Zertifizierung bei der DPZ (http:// www. dgzfp.de/dpz) einzureichen.

 

Vor der Rezertifizierung bieten wir Auffrischungskurse an, in denen die neuesten Kenntnisse zu dem Verfahren und den Regelwerken vermittelt werden, sowie der Umgang mit Protokollen und Geräten aufgefrischt wird. Im Anschluss wird eine Rezertifizierungsprüfung abgelegt.

 

 

Stufe 1 und Stufe 2

 

Stufe 1:

 

praktische Prüfung von Prüfungsstücken, die dem Geltungsbereich der Zertifizierung angepasst sind.

 

 

Stufe 2:

 

zusätzlich eine schriftliche Prüfanweisung, nach der Stufe 1-Personal arbeiten soll. Inhomogenitäten, Fehlstellen, oder abweichende Materialstärken, führen zu unterschiedlichen Schwächungen der durchdringenden Strahlung, die mittels einem hinter dem Prüfobjekt liegenden Film, oder einem digitalen Bildwandler, als Schwärzungsunterschied erfasst werden.

 

 

Stufe 3:

 

es ist eine der folgenden Kombinationen auszuwählen: - schriftliche Prüfung (20 Fragen zum Prüfverfahren und 5 Fragen zum Zertifizierungssystem nach DIN EN ISO 9712) - Erfüllung der Anforderungen eines strukturierten Kreditsystems, wie im Anhang D der DIN EN ISO 9712 vorgegeben.

 

In beiden Fällen muss entweder eine praktische Stufe 2 Prüfung zusätzlich abgelegt werden, oder aber die praktische Fähigkeit in dem Prüfverfahren ist durch einen von der Zertifizierungsstelle akzeptierten Nachweis zu erbringen.

 


Hinweis:
Entstehende Zertifizierungskosten werden nicht von der Omnitest Ausbildung und Training GmbH getragen.


Zugangsvoraussetzung

• Hauptschulabschluss oder vergleichbare Abschlüsse
• Grundkenntnisse der Mathematik
• Verständnis und Interesse an technischen Zusammenhängen
• Ausreichendes Sehvermögen nach DIN EN ISO 9712
• Trägerinterner Eignungstest
• Deutsch in Wort und Schrift


Fördermöglichkeiten

WeGebAU, Kurzarbeit und Qualifizierung:
Sonderprogramme der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesregierung zur Förderung von Arbeitnehmern und Unternehmen.

Bildungsgutscheine:
Vom Jobcenter/ Agentur für Arbeit/ kommunalen Trägern werden bis zu 100 % der Kosten übernommen.

Berufliche Rehabilitation/Teilhabe am Arbeitsleben:
Förderung von Rehabilitanden durch Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungen und Rentenversicherungen möglich.

Hinweis:
Unsere AZAV-Zertifizierung erfüllt die Fördervoraussetzung der Agentur für Arbeit und/oder des JobCenters (Bildungsgutschein/IFLAS).

 

 

Dauer und Organisation der Weiterbildung




Omnitest Ausbildung und Training GmbH

Die Omnitest Ausbildung und Training GmbH ist die größte anerkannte Ausbildungsstätte der DGZfP (Deutsche Gesellschaft für zerstörungsfreie Prüfung) in Deutschland.

In der Niederlassung in Mülheim an der Ruhr, wird eine hochwertige Weiterbildung offeriert.
Zudem bieten unsere akkreditierten Prüflabore Prüfdienstleistungen zur Ermittlung technologischer Eigenschaften und Werkstoffkennwerte, sowie chemische Analysen und Korrosionsuntersuchungen an. Gleichzeitig verfügen wir über umfangreiche und jahrelange Erfahrungen auf dem Gebiet der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung in den Oberflächen-
und Volumenprüfverfahren.

Rezertifizierung - Ultraschallprüfung (UT) 2 - Standard

2.575,00 €Preis
  • Lehrgangsdauer

    • 6 Monate Vollzeitunterricht
    • Modularer Einstieg
    • Optimale Lerngruppengröße
    • Tägliche Wissenstests inkl. intensiver Besprechung
    • Nach jedem Verfahren erfolgt eine Qualifizierungsprüfung

    Abschlüsse und Zeugnisse

    • PT , MT und VT jeweils in der Stufe 2

    • RT F, UT und ET jeweils in der Stufe 1 und 2

    gemäß DIN EN ISO 9712

    • ADR-Schulungsbescheinigung (Basis und Klasse 7)

    • Bescheinigung zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz 

    • SCC-Zertifikat (Dokument 18)

    • Bei erfolgreichem Abschluss der Qualifikationsprüfungen und durch den Arbeitgeber bestätigten Erfahrungszeiten in den genannten Prüfverfahren können die Zertifikate für die Verfahren der Zerstörungsfreien Prüfung nach Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen gem. DIN EN ISO 9712 bei der Zertifizierungsstelle (DPZ) beantragt werden.

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